Gemeinsame Wegeschauen vor Ort
Ausgangspunkt zur ökologischen Aufwertung von Wegrändern sollte eine gemeinsame Bestandsaufnahme der Wegränder auf örtlicher oder gemeindlicher Ebene auf sein. Dabei kann ein gemeinsam getragenes Handlungskonzept für die zukünftige Pflege und Entwicklung der Wegränder besprochen werden. Diese Treffen sollten möglichst im späten Frühjahr vor dem ersten Schnitt stattfinden.
Wichtige Akteure
Wichtigste Beteiligte sind die Wegeeigentümer (Gemeinde, Realverband, Private), aber auch die angrenzend wirtschaftenden Landwirte und andere Anrainer sowie all diejenigen, in deren Hand die bisherige Pflege liegt (Bauhöfe, Maschinenringe, landwirtschaftliche Betriebe).
Daneben sollten auch örtlich interessierte Naturschutzgruppen (z.B. Heimatbund, Jägerschaft, BUND, Nabu) hinzugezogen werden. Auch macht es Sinn, potenzielle Abnehmer von Mahdgut (Biogasbetreiber, Kommunen, landwirtschaftliche Betriebe, Pferdehalter) einzubeziehen. Auch sollte man sich umhören, ob schon in Nachbarkommunen geeignete Spezialmaschinen im Einsatz sind. Die genannten Akteure sollten zusammengeführt werden, beispielsweise auf Einladung des Ortsvertrauenslandwirts oder dem/der Vorsitzenden des Realverbandes, der Jagdgenossenschaft oder eines Landschaftspflegeverbandes. Die Erfahrung zeigt, dass Konzepte, die auf einem breiten Konsens fußen, am weitesten in die Zukunft tragen. Die Zusammenstellung der Gruppe sollte so flexibel sein, dass der Kreis der Teilnehmenden auch zu einem späteren Zeitpunkt erweitert werden kann.
Wegeschauen planen
Ausgangspunkt zur ökologischen Aufwertung von Wegrändern sollte eine gemeinsame Bestandsaufnahme der Wegränder sein. Einige Kommunen lassen derzeit ihre gesamten, im Eigentum befindlichen Wegränder von beauftragten Büros erfassen und kartieren, um auf dieser Basis ein Wegerandstreifenkonzept zu entwickeln.
Wenn dies nicht der Fall ist, kann ein erster wichtiger Schritt auch darin bestehen, dass gemeinsame Wegeschauen mit allen wichtigen Akteuren vor Ort organisiert werden. Denn: Auch ohne detaillierte Pflegekonzepte lässt sich durch einfache Maßnahmen die biologische Vielfalt an unseren Wegrändern verbessern. Dabei kann es ausreichen, sich auf zunächst ca. fünf Wegrandabschnitte in einer Gemarkung zu konzentrieren, um dort exemplarisch Möglichkeiten der Aufwertung und eines späteren Pflegeregimes zu besprechen, diese auszuprobieren und zunächst Erfahrungen zu sammeln. Diese Treffen sollten möglichst im späten Frühjahr vor dem ersten Schnitt stattfinden. Die Anwesenheit eines botanisch versierten Menschen ist dabei vorteilhaft. Die auszuwählenden Wegrand-Abschnitte sollten eine katastermäßige Breite von mindestens 2,50 m aufweisen.
Besprechung von Maßnahmen –
Konsens zu einem Pflegekonzept
Die ideale Pflege von Wegrändern beinhaltet ein insektenschonendes Mähen ein- bis zweimal jährlich verbunden mit einer Abfuhr des Mähgutes. Daneben lassen sich Wegränder noch über eine Vielzahl an Maßnahmen, wie zum Beispiel die Aussaat von Regiosaatgut, aufwerten. Neben diesen „optimalen“ Maßnahmen, die auch teilweise mit hohen Kosten verbunden sind, lassen sich durch einfache Maßnahmen und kleine Umstellungen im Pflegeregime (Minimalpflege) auch schon positive Effekte erzielen.
Idealerweise wird bereits während der Wegeschauen ein Konsens hergestellt, wie mit den ausgewählten Objekten in Zukunft verfahren werden soll, welche Maßnahmen geplant sind und wie das Pflegeregime umgestellt werden soll. Für den Anfang sollte man sich nicht zu viel vornehmen, sondern zunächst die ausgewählten Abschnitte in den Fokus nehmen und für diese Bereiche einfache und gut verständliche Maßnahmenblätter erstellen. Es macht Sinn, für die Umsetzung zunächst einen überschaubaren Zeitraum von 2-3 Jahren einzuplanen und ein Revisionstreffen zu vereinbaren. Schließlich ist zu klären, wer die Durchführung der Maßnahmen übernimmt und wer welche Kosten trägt.
Sofern alle Zielvorgaben gut erfüllt scheinen, lassen sich die Maßnahmen auch schon zeitnah auf andere Wegrandabschnitte ausdehnen. Sollte der Start hingegen holprig verlaufen und Unstimmigkeiten auftreten, so sollten Erfahrungen genutzt werden, um mit allen Beteiligten wiederholt zu sprechen und die Ausrichtung neu zu justieren.
Heranziehen fremd genutzter Wegränder
Über den Abgleich der tatsächlichen Wegrandbreite vor Ort mit der katastermäßigen Breite lässt sich ermitteln, ob Teile des Wegrandes in die benachbarte landwirtschaftliche Nutzung einbezogen sind. Dazu ist keine (teure) amtliche Grenzauskunft oder Grenzfeststellung nötig und sinnvoll, sondern eine grobe Abschätzung über Vergleich von Luftbildern, Feldblockgrenzen und der topographischen Karte beispielsweise über das Schlaginfoportal (https://sla.niedersachsen.de/agrarfoerderung/schlaginfo/) reicht in der Regel dazu aus. Eine Ortsbesichtigung bleibt aber unerlässlich. Die Wiedereingliederung dieser Flächen in die Wegrandvegetation ist aus Sicht des Naturschutzes wünschenswert; die Flächen lassen sich nach der letztmalig erfolgten landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung in idealer Weise auch mit geeignetem Saatgut versehen.
Das Thema der Rückholung fremd genutzter Wegränder ist sensibel; nicht immer geschieht eine Übernutzung in böser Absicht, vielfach auch in Unkenntnis der tatsächlichen Grenzen oder die Nutzung erfolgt aufgrund alter Rezesse oder Vereinbarungen mit dem Wegeeigentümer. Gleichwohl besteht bei den meisten Landwirten Verständnis dafür, dass Wegränder im Sinne der biologischen Vielfalt ertüchtigt werden. Sehr wohl sollte man aber darauf achten, dass die örtlichen Landwirte in dieser Frage gleichbehandelt werden und eine Lösung im Einvernehmen aller Beteiligten erfolgt. Auch sollte der Ansatz der Rückholung nur in den Fällen verfolgt werden, wo es sich wirklich lohnt. Hierzu könnte die Gruppe sich zum Beispiel auf eine relevante Mindestbreite verständigen. Bei kleinerer Übernutzungen mehrerer Wegränder kann auch die Möglichkeit einer kumulativen, arrondierten Umwidmung entlang eines Weges als einvernehmliche Lösung verfolgt werden. Besonders wichtig ist es darüber hinaus, dass auch die rückgeholten und neu eingesäten Wegränder in ein naturschutzfachlich orientiertes Pflegeregime einbezogen werden, denn nur dann kann die Artenvielfalt auf diesen Flächen nachhaltig verbessert werden.
Landvolk Weserbergland und Wegeraine AG Schaumburg gemeinsam unterwegs
Bei bestem Sommerwetter veranstaltete am Samstag, 24. Juni 2023 die Wegeraine AG Schaumburg ihre alljährliche Radtour rund um Naturschutz und Biodiversität, gemeinsam mit Naturfreunden und Vertretern der Landwirtschaft, Imkern und Jägern sowie Vertretern der Kommunalpolitik. Dieses Mal führte die Tour rund um Stadthagen.
In diesem Jahr hatte das Landvolk Weserbergland und Kreislandwirt Dieter-Wilharm Lohmann die Route geplant. Themenschwerpunkt war u.a. „Der Niedersächsische Weg“: Darüber hinaus standen auf dem Programm der Besuch einer Biogas- und einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Interessierte waren eingeladen an der Tour teilzunehmen, um sich fachlich zu informieren und mitzudiskutieren. Treffpunkt für die etwa 25 km lange Rundtour war um 10:00 Uhr der Platz vor dem Bahnhof Stadthagen.